Förderungen für eine energieeffizientere Immobilie
Förderungen nutzen – Kosten sparen
Sie möchten Ihre Immobilie modernisieren oder planen einen nachhaltigen Neubau? Dann erfahren Sie hier, mit welchen aktuell verfügbaren Fördermitteln Sie Ihre Kosten reduzieren können. Besuchen Sie hier unsere Fördermittel-Datenbank. Oder informieren Sie sich über den Fördermittelservice unseres Partners febis - inklusive garantierter Auszahlung der ermittelten Zuschüsse.
Neue Fördermittellandschaft seit 2024
Mit Beginn des Jahres 2024 gelten neue Förderrichtlinien für die Heizungsförderung. Angeboten werden ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen. Unser Partner febis hilft wie gewohnt kompetent bei der Antragstellung. Weiter unten erfahren Sie mehr über die neuen Zuschüsse.
Nicht nur für Privathaushalte: Fördermittel wieder verfügbar
Seit Ende August können Fördermittel für den Heizungstausch nicht nur von privaten Eigentümern beantragt werden, sondern auch von Vermietern und Unternehmen. Damit ist eine Beantragung von Fördermitteln nicht mehr nur für rein selbstgenutze sondern auch für vermietete Immobilien möglich. Vermieter einer Eigentumswohnung können den staatlichen Heizungszuschuss zusätzlich nutzen, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden sollen. Unternehmen können ebenfalls Anträge auf Heizungsförderung stellen.
Auf Wunsch nimmt febis Ihre einzureichenden Antragsdaten entgegen. Unser Team Fördermittel beantwortet bis dahin gerne Ihre Fragen. Sie erreichen es telefonisch über die Servicenummer 0431 594-1215.
Fördermittelservice für Ihre Heizungssanierung
Der Fördermittelservice unseres Partners febis ist ein exklusives Angebot für Kunden der Stadtwerke Kiel. Damit schöpfen Sie Ihre Förderoptionen für Ihr Vorhaben in vollem Umfang aus.
Unser Angebot im Einzelnen:
- Prüfung der Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag zur Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude
- Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
Preis: 289,– Euro inkl. MwSt.1
So einfach geht's
- Angebot zur Heizungsmodernisierung vom Fachhandwerker erstellen lassen
- Download Checkliste Fördermittelservice:
Fördermittelbeantragung für Wohngebäude
Fördermittelbeantragung für Nichtwohngebäude - Checkliste ausfüllen und zusammen mit dem erstellten Angebot zur Prüfung beim Fördermittelservice (Kontakt siehe Checkliste) einreichen
- Prüfung Ihrer Unterlagen und Vorbereitung der Förderanträge durch febis-Energieeffizienz-Experten innerhalb weniger Werktage
- Sie registrieren sich bei der Förderbank KfW, reichen dort die zusammengestellten Unterlagen ein und beginnen nach Freigabe die Umsetzung der Maßnahmen
- Schlussrechnung und Formular des hydraulischen Abgleichs beim Fördermittelservice einreichen
- Experten der febis bestätigen die Durchführung; damit kann die Auszahlung der Förderung veranlasst werden
Alle Details entnehmen Sie bitte der oben verlinkten Checkliste.
1 Der Preis ist gültig bei Einsenden einer vollständigen Checkliste inkl. Fachhandwerkerangebot. Sobald eine Datenkomplettierung erforderlich ist, wird der Mehraufwand mit bis zu 49,– Euro (brutto) in Rechnung gestellt.
Der Fördermittelservice ist ein Angebot der febis GmbH, exklusiv für das Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Kiel AG. Die Durchführung, Abwicklung und Abrechnung des Fördermittelservices verantwortet allein die febis GmbH.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die maximal verfügbare Förderungssumme unterscheidet sich je nach Antragsstellergruppe und den geplanten Maßnahmen. Sie besteht aus einer Grundförderung und unterschiedlichen Bonusförderungen. Dabei werden selbstnutzende Wohnungseigentümer besonders gefördert, sofern sie die Maßnahme bis Ende 2024 (bzw. Ende 2026) umsetzen oder deren durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € liegt. Die folgende Grafik und Tabelle erläutern die neuen Förderungen.
Damit die Umsetzung der Maßnahmen schnell beginnen kann, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung festgelegt: Für Maßnahmen, die vor dem 31.08.2024 umgesetzt werden, kann die Förderung nachträglich noch bis zum 30.11.2024 beantragt werden. Bei Maßnahmen, die nach dem 01.09.2024 umgesetzt werden, muss über eine Förderung wie gewohnt vor Umsetzung entschieden werden. Über alle Details der Förderungen informiert der Bund über das Portal www.energiewechsel.de.