Whistleblower-Hotline zur Meldung von potenziellem Fehlverhalten und Rechtsverstößen
Die strikte Beachtung von Recht und Gesetz ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Gerade in den besonders sensiblen Bereichen wie der Korruptionsbekämpfung, der Lauterkeit des Geschäftsbetriebs, dem Kartellrecht sowie der Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards kann bereits das Fehlverhalten eines Einzelnen dem Unternehmen großen Schaden zufügen.
Um potenzielles Fehlverhalten und Rechtsverstöße schnellstmöglich aufdecken und frühzeitig abwenden zu können, stellen wir Ihnen hier unsere Whistleblower-Hotline zur Verfügung.
Unsere Whistleblower-Hotline steht unternehmensinternen und unternehmensexternen Personen jederzeit zur Verfügung. Alle Mitteilungen über Verstöße oder Verdachtsfälle können jederzeit auch anonym gemeldet werden.
Kontaktaufnahme für Hinweisgebende
- Compliance-Beauftragte
Tel.: 0431/594-2860
compliance@ stadtwerke-kiel.de
- Online - Beschwerdekanal
- Externe Vertrauensanwältin
Frau Dr. Laura Borgel
Tel.: 069 - 770 1960 80
borgel@ feigen-graf.de
Der Schutz von Hinweisgebenden hat bei uns oberste Priorität
Wir verpflichten uns, Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Meldung zu schützen und Vergeltungsmaßnahmen/ Repressalien nicht zu tolerieren und konsequent zu verfolgen.
Wir gewähren allen Hinweisgebenden zudem Vertraulichkeit und sichern ihnen die Unparteilichkeit der Empfänger ihrer Hinweismeldung zu. Möchten Sie bei Ihrer Meldung gerne anonym bleiben, empfehlen wir die Nutzung unseres Online-Beschwerdekanals.
Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erheben wir ggf. personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier. Durch die Nutzung des Links für den Online-Beschwerdekanals verlassen Sie die Website der Stadtwerke Kiel AG.
Mit der von uns zur Verfügung gestellten Whistleblower-Hotline (WBHL) stellen wir sicher, alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen umzusetzen und zu achten.
Aufgaben der Vertrauensanwältin
Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel von der Anwaltssozietät Rechtsanwälte Feigen und Graf ist Ansprechpartnerin für interne und externe Hinweisgeberinnen und -geber, die Hinweise insbesondere auf korruptionsverdächtige Sachverhalte oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.
Der Aufgabenkreis der Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht. Sie ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Kunden oder Zulieferer.
Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltssozietät Rechtsanwälte Feigen und Graf unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Frau Dr. Borgel gibt Informationen, die sie von einem Hinweisgebenden erhalten hat, an den für Compliance zuständigen Ansprechpartner der SWK weiter, sofern die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber einer Weitergabe nicht widerspricht. Hinweisgeber und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an Frau Dr. Borgel wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.
Hinweis: Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwältin ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Korruption, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblichem Gewicht. Die Vertrauensanwältin ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Kundenbeschwerden (bspw. zu Strom- und Gasrechnungen; Hausanschlüssen) oder allgemeine Anliegen (bspw. Tarifen) werden über die o.g. Meldekanäle nicht entgegengenommen und nicht beantwortet.
Bitte wenden Sie sich bei Kundenbeschwerden oder allgemeinen Anliegen ausschließlich an www.stadtwerke-kiel.de/kontakt
Die Vertrauensanwältin ist Beauftragte der SWK. Sie darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft. Sie ist vom Unternehmen allerdings beauftragt, einem Hinweisgeber das aufgrund seiner Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Weitere Informationen beispielsweise zur Bearbeitung von Hinweisen und Meldungen finden Sie in unserer Verfahrensordnung und den entsprechenden Datenschutzinformationen.
Hinweis auf die externen Meldestellen des Bundes
Der Bund hat zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes drei externe Meldestellen zur Verfügung gestellt:
- Grundsätzlich zuständig ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinschG).
- Für Hinweise, die Frage der Finanzdienstleistungsaufsicht oder Versicherungsunternehmen betreffen, ist die BaFin die richtige externe Hinweisgeberstelle (§ 21 HinschG).
- Hinweise zu kartellrechtlichen Fragen können an die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamtes gerichtet werden (§ 22 HinschG).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!