Compliance
Compliance richtet sich auf die Einhaltung der gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen, insbesondere solcher, deren Verletzung
- eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch oder anderen gesetzlichen Bestimmungen darstellt und/oder
- mit dem Risiko eines hohen materiellen Schadens und/oder eines erheblichen immateriellen Schadens (etwa Reputation, Image, Unternehmenskultur) verbunden ist.
Sie dient der Absicherung der gesetzlichen bzw. rechtlichen Konformität von Geschäftsprozessen innerhalb eines Unternehmens bzw. Konzerns und hat damit letztlich zum Ziel, Schaden vom Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Dritten abzuwenden.
Die strikte Befolgung von Recht und Gesetz ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Wir stehen für Transparenz und Offenheit.
Wir sind von der Integrität und der Gewissenhaftigkeit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überzeugt.
Integrität, Aufrichtigkeit, Gesetzestreue und Respekt gegenüber unseren Mitmenschen und der Umwelt bilden die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Dabei unterliegen wir Gesetzen, Verordnungen und vergleichbaren Vorschriften. Zusammen mit unseren unternehmensinternen Richtlinien und unserer Unternehmensstrategie bilden sie den Handlungsrahmen, in dem wir uns bewegen. Dabei legen wir bei unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Geschäftspartnern großen Wert auf ein rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten und Handeln.
Aus diesem Grund haben wir eine klare Compliance-Richtlinie in einem detaillierten Handbuch zur Compliance niedergelegt. Dieses Handbuch ist für die alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbindlich und steht jederzeit für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unserem Intranet zur Verfügung.
Die Stadtwerke Kiel AG, SWKiel Netz GmbH sowie die SWKiel Speicher GmbH (kurz: SWK) treten jeder Form von Korruption, Betrug sowie allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität entschieden entgegen.
Daher gelten für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen u.a. folgende verbindlichen Regelungen:
1. Die Annahme oder Gewährung von Geldgeschenken ist ausnahmslos unzulässig.
2. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind grundsätzlich gehalten, keine Sachgeschenke anzunehmen.
Die Annahme von Sachgeschenken durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Compliance-Beauftragten.
Whistleblower-Hotline:
Die Möglichkeit, Rechtsverstöße über eine Whistleblower-Hotline zu melden, ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die Stadtwerke Kiel Rechts- und Regelverstöße vermeiden, identifizieren und sanktionieren will. Über sie können Mitarbeiter und Dritte auch unter vollständiger Wahrung ihrer Anonymität mögliches schwerwiegendes Fehlverhalten mitteilen.