Gleichbehandlungsbericht
Gemäß § 7a Abs. 5 Satz 3 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) ist die Stadtwerke Kiel AG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeitern verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes in einem Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, ihren Mitarbeitern und der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt zu machen und dessen Einhaltung zu überwachen. Über die jeweils im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen ist zum 31. März jeden Jahres ein Bericht zu veröffentlichen.