Was uns bewegt – aktuell für Sie

Entdecken Sie mit uns spannende Projekte, die uns und Sie bewegen. Wir informieren Sie.

Die Zukunft der Kieler Energieversorgung

Mit dem Küstenkraftwerk setzen wir neue Maßstäbe für Flexibilität, Effizienz und Nachhaltigkeit.

14. November 2022

Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden der Stadtwerke Kiel

Heute hat der Bundesrat entschieden, im Dezember dieses Jahres Erdgas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Um Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, übernimmt der Bund in diesem Jahr einen Teil der Kosten für Erdgas, Fern- und Nahwärme. Weiter ist eine zweite Stufe der Entlastung in Form von Strom-, Wärme- und Erdgaspreisbremsen geplant.

„Wir begrüßen die kurzfristige Entlastung für unsere Erdgas-, Fernwärme- und Nahwärmekunden, die als Überbrückung bis zu den geplanten Preisbremsen dient. Dabei ist es uns sehr wichtig, dass wir die beschlossene Dezember-Entlastung so einfach wie möglich gestalten. Die meisten Kunden müssen selbst nichts unternehmen, wir kümmern uns um alles“, teilt Frank Meier, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Kiel, mit.

Für Erdgaskunden der Stadtwerke Kiel bedeutet die nun beschlossene Soforthilfe, dass der Energieversorger im Dezember keine Abschläge für Gas einzieht. Gaskunden die ihre Abschläge per Überweisung zahlen, können dies für Dezember aussetzen. Für den Fall, dass der Abschlagsbetrag dennoch bei den Kieler Stadtwerken eingeht, wird das Unternehmen eine entsprechende Gutschrift in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigen.

Der nicht zu zahlende Dezemberabschlag ist der erste Schritt der Soforthilfe, um für eine schnelle Entlastung der Kunden zu sorgen. Der zweite und letzte Schritt folgt dann mit der nächsten Jahresabrechnung: Denn der tatsächliche einmalige Entlastungsbetrag ergibt sich aus einem Zwölftel des im September 2022 von den Stadtwerken Kiel prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Arbeits- und Grundpreis für Gas. Mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet der Versorger den entfallenden Dezemberabschlag mit dem Erstattungsanspruch auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022.

Für Wärmekunden der Stadtwerke Kiel, das bezieht Fern- und Nahwärme ein, gilt ein anderes Vorgehen: Die Abschläge im Dezember sind weiterhin zu leisten und müssen wie gewohnt eingezogen beziehungsweise vom Kunden überwiesen werden. Anders als bei Erdgaskunden erhalten die Fernwärmekunden von den Kieler Stadtwerken im Dezember eine Gutschrift in Höhe von 120% des Septemberabschlags. Sollte ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, überweist der Energieversorger den entsprechenden Betrag direkt auf das hinterlegte Girokonto. Andernfalls wird die Gutschrift mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Folglich gilt: Wenn eine finanzielle Entlastung sofort wirksam werden soll, benötigen die Stadtwerke Kiel eine gültige Bankverbindung des Kunden.

In den Fällen, in denen die Kieler Stadtwerke nur elf Wärmeabschläge einziehen, wird die Berechnung angepasst: Die Summe aus den elf Abschlägen wird durch zwölf dividiert. Dieser Wert wird dann wie gehabt mit 120% multipliziert und ergibt den Gutschriftsbetrag.

Die zweite Stufe der Entlastung ist in Form von Strom-, Wärme- und Erdgaspreisbremsen geplant, die voraussichtlich ab 1. März 2023 bis Ende April 2024 gelten sollen. Auch hier müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft tritt. Die entsprechenden Entlastungen werden die Kieler Stadtwerke, wie bei der Dezember-Soforthilfe, dann wieder schnellstmöglich auf den Weg bringen und ihre Kunden auch hier frühzeitig und umfassend informieren.

Merle

Hallo! Ich bin Merle, wie kann ich dir helfen?

Deine Frage an Merle ...

Was können wir für Sie tun?

Sie haben Fragen zur aktuellen Energieversorgungslage?
Auf unserer Informationsseite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Jetzt informieren


24/7 erreichbar: Ihr Online-Konto
Abschläge ändern, Zählerstände abgeben, Rechnungen einsehen und mehr: Funktioniert bequem via Internet.
Login/Registrierung
Chat starten


Sie haben eine Nachricht für uns?


Unsere Servicenummer für Sie:
0431 9879 3000
Montags bis Freitag von 8 bis 18 Uhr


24/7 Entstörungsdienst
Störung melden

Kundenzentren

Für den Besuch in unseren Kundenzentren empfehlen wir, vorab einen Termin zu vereinbaren. 

Online-terminvergabe

 

Kundenzentrum Kiel
Holstenstraße 66
24103 Kiel

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag8 bis 16 Uhr
Mittwoch, Freitag8 bis 13 Uhr
Donnerstag8 bis 18 Uhr

 

Kundenzentrum Preetz
Lange Brückstraße 16
24211 Preetz

Öffnungszeiten

Dienstag8 bis 13 Uhr
14 bis 16 Uhr
Mittwoch, Freitag8 bis 13 Uhr

 

Störung melden

24/7 Entstörungsdienst

Nur im Störungsfall verwenden. Andere Kundenanfragen können weder bearbeitet noch weitervermittelt werden.

Strom:
0431 594 2769

Gas und Wasser:
0431 594 2795

Fernwärme:
0431 594 3001

Zur Bearbeitung Ihrer Störungsmeldung erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier.

 

Willkommen im Chat der Stadtwerke Kiel
Grafik: SWK-Chatbot Merle
Chatbot Merle hat Zeit für dich

Du hast Fragen zu unserem Angebot?

Wir beraten dich gerne jederzeit im Chat der Stadtwerke Kiel. Bitte aktiviere die Marketing-Cookies, um unseren Chat nutzen zu können.

Jetzt Cookie-Einstellungen anpassen