Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel: Tierpark Gettorf

Veranstalter des Gewinnspieles ist die Stadtwerke Kiel AG

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu den Gewinnspielen sind an die Stadtwerke Kiel AG zu richten (marketing@stadtwerke-kiel.de).

Ablauf des Gewinnspiels

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis zum 05.08.2024 möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit ihre Daten über das Kontaktformular auf der Website www.stadtwerke-kiel.de/gewinn-tierpark-gettorf an die Stadtwerke Kiel zu übermitteln und an dem Gewinnspiel teilzunehmen.

Die Auslosung erfolgt nach Teilnahmeschluss.

Eine Teilnahme an den Gewinnspielen ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 14 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadtwerke Kiel AG.

Teilnahme an der Verlosung

An der Verlosung nimmt teil, wer bis zum 05.08.2024 seine Daten an über ein Kontaktformular auf der Seite www.stadtwerke-kiel.degewinn-tierpark-gettorf an die Stadtwerke Kiel übermittelt. Die Formularabsendungen müssen innerhalb des vorgenannten Zeitraums bei der Stadtwerke Kiel AG eingehen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist eingegangene Antworten werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.

Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Stadtwerke Kiel AG abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht.

Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services oder Gewinnspielagenturen sowie die Teilnahme über automatisierte Gewinnspielroboter oder sonstige Manipulationen sind ausgeschlossen. Pro Person ist nur eine einmalige Teilnahme pro Gewinnspiel erlaubt.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise werden verlost:

  • 3 x Gutschein im Wert von 100€ für den Tierpark Gettorf

Die Teilnehmer übermitteln ihren Namen und ihre Adresse an die Stadtwerke Kiel AG. Diese Angaben werden nur zum Zweck der Gewinnübermittlung verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier. Die Gewinner werden zeitnah per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Gewinner nicht erreichbar ist und er sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Der Gewinn wird dem jeweiligen Gewinner auf dem Postweg nbur innerhalb Deutschlands zugesandt. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten sind vom Gewinner zu tragen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Datenschutz

Zur Bearbeitung des Gewinnspiels erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten können Sie sich hier informieren.

Sonstiges

Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Gewinnspiele zu manipulieren, werden von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausgeschlossen. Bereits ausgelieferte Gewinne werden zurückgefordert.

Die Stadtwerke Kiel AG behält sich  vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, auszusetzen oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiele nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren, nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie beim Vorliegen mechanischer, technischer oder rechtlicher Probleme.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzliche Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck der Teilnahmebedingungen möglichst weitgehend erfüllt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.

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