Abwasserabrechnung: Einfach und transparent

Um Ihre Abwasserabrechnung noch einfacher zu halten, rechnen wir mit der Stadt Kiel, der Gemeinde Altenholz und der Stadt Preetz Ihr Abwasser gemeinsam mit Ihrem Trinkwasser ab. So bekommen Sie von uns mit Ihrer Rechnung den Bescheid für das Abwasser gleich mit dazu.

Sie zahlen monatlich Abschläge für den Abwasseranteil, so wie Sie es von Ihrer Trinkwasser- und Stromabrechnung kennen. Jährlich schicken wir Ihnen mit Ihrer Abrechnung einen Abwasserbescheid bequem nach Hause. Dabei passen wir die Abschläge automatisch an und teilen sie Ihnen schriftlich mit.

Abgerechnet wird zeitgleich mit Ihrem Trinkwasser. Bei mehreren Parteien mit individueller Trinkwasserabrechnung splitten wir auch die Abwasserkosten – nachvollziehbar und gerecht. Ihre Rechnung durchschauen Sie glasklar – wie das Wasser der Kieler Stadtwerke.

Gebühren für Abwasser

 Abwassergebühr
Landeshauptstadt Kiel (gültig ab 01.01.2018)1,94 €/m³
Gemeinde Altenholz (gültig ab 01.01.2025)4,43 €/m³
Stadt Preetz (gültig ab 01.01.2025)4,04 €/m³

Alle oben genannten Gebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.

Berechnung Gartensprengwasser

Ein besonderes Thema ist das Gartensprengwasser: Die Absetzungen für Gartensprengwasser erscheinen als Vergütung in den Abwassergebühren Ihrer jährlichen Rechnung.

So liefern Sie uns die hierfür nötigen aktuellen Zählerstände ein:
  • Kundinnen und Kunden aus Preetz teilen uns Ihre Zählerstände für das Gartensprengwasser bitte über unsere Ablesekarte mit.
  • Für Ihren Garten innerhalb von Kiel liefern Sie bitte die Zählerstände für Sprengwasser über die Website der Landeshauptstadt ein.
  • Kundinnen und Kunden aus Altenholz wenden sich bitte telefonisch an ihre Gemeinde.

Wir erhalten anschließend von den Kommunen eine Vergütungsanzeige und schreiben Ihnen den entsprechenden Betrag auf Ihrer Rechnung gut.

Sonderverträge wie zum Beispiel bei Nutzung des Regenwassers bearbeitet weiterhin Ihre Stadt oder Gemeinde. Für eventuelle Fragen stehen Ihnen dort kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Stadt Preetz
Stadt Kiel
Gemeinde Altenholz

Ihre Fragen – unsere Antworten

Wenn Sie Fragen zur Abrechnung haben, schicken Sie uns eine E-Mail oder wenden Sie sich telefonisch an uns.

Kundenservice

Servicenummer

0431 594-3020
 

Persönlicher Kontakt

Hier finden Sie schnell Ihren persönlichen Kontakt zu den Stadtwerken Kiel:

Ansprechpartner

Störung melden

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24/7 Entstörungsdienst

Nur im Störungsfall verwenden. Andere Kundenanfragen können weder bearbeitet noch weitervermittelt werden.

Strom:
0431 594 2769

Gas und Wasser:
0431 594 2795

Fernwärme:
0431 594 3001

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