Rückwirkende Umzugsmeldung nicht mehr möglich

Neue gesetzliche Vorgaben ab 6. Juni 2025

Ab Juni gelten neue gesetzliche Vorgaben, die den Wechsel des Energielieferanten für den Endverbraucher beschleunigen sollen. Damit ändern sich allerdings auch die Meldefristen für Umzüge und Leerstände, und das für Verwalter, Eigentümer und Mieter. Denn ein Wechsel kann künftig nur noch in die Zukunft erfolgen – und nicht mehr rückwirkend.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Mieterwechsel, Leerstand oder einen Eigentümerwechsel handelt: Ab dem 6. Juni 2025 wird eine nachträgliche Ab- und Anmeldung von Vertragspartnern nicht mehr möglich sein. Eine Meldung muss dann unbedingt rechtzeitig vor Lieferbeginn beim Energieversorger erfolgen. Für Sie heißt das: Für einen reibungslosen Ablauf muss die Meldung mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe eingegangen sein.

Ab dem 06.06.2025 gilt

  • Keine nachträglichen Meldungen für Umzüge oder Eigentümerwechsel mehr möglich Energieverträge können nur noch für die Zukunft abgeschlossen oder aufgekündigt werden
  • Vermeiden Sie Unklarheiten zu Ihren Lasten! Melden Sie Umzüge unbedingt frühzeitig, z. B. bei Abschluss eines neuen Mietvertrags

Auf diese neuen Bedingungen möchten wir uns mit unseren Immobilienkunden frühzeitig einstellen. Nur so können vermehrte Klärungsfälle und steigende Verwaltungsaufwände aufgrund verspäteter Umzugsmeldungen vermieden werden. Eine gute Vorbereitung ist auch in Ihrem Interesse, weil Unklarheiten hinsichtlich des Umzuges künftig nur noch zwischen Vermieter und Mieter geklärt werden können. Als Ihr Energieversorger werden wir nach den neuen Regeln zu nachträglichen Korrekturen an Umzügen nicht mehr imstande sein.

Hier haben wir Ihnen alle Informationen zum Thema zusammengestellt. Damit Sie auch Ihre Mieterinnen und Mieter rasch ins Bild setzen können, bereiten wir Ihnen derzeit eine kurze Infobroschüre zum Thema vor.

Fragen und Antworten zu den neuen Regeln für die Umzugsmeldung ab dem 06.06.2025

Ab- und Anmeldung

Bereits jetzt freuen wir uns, wenn Sie Leerstände bzw. Ab- und Anmeldungen frühzeitig an uns weiterleiten. In dem hier verlinkten Meldeformular haben wir alle relevanten Daten für den jeweiligen Meldeprozess zusammengefasst. Einfach laden, ausfüllen und per E-Mail senden an email@remove-this.stadtwerke-kiel.de. In Kürze wird es durch ein vereinfachtes Online-Formular ersetzt.

Meldeformular

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