Mieterwechsel: Netzbetreiber pochen auf Sechs-Wochen-Frist
Seit Beginn des Jahres 2018 wird die rückwirkende Meldung von Mieterwechseln an Energieverbrauchsstellen vonseiten der Netzbetreiber strenger gehandhabt:
Die Mehrzahl der Betreiber von Strom- und Gasnetzen besteht seither auf fristgerechte An-, Ab- und Ummeldungen von Verbrauchsstellen. Sie begründen das mit den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Marktprozessen.
Das heißt: An-, Ab- und Ummeldungen für Strom- oder Gasverträge können ab dem für die Änderung relevanten Zeitpunkt nur noch genau sechs Wochen rückwirkend vorgenommen werden. Innerhalb dieser sechs Wochen muss dem Netzbetreiber die Meldung durch den Energielieferanten – also hier die Stadtwerke Kiel AG – vorgelegt werden. Die Neuerung betrifft alle Kunden, unabhängig vom beauftragten Energieversorger.
Was heißt das für Sie?
Für einen reibungslosen Ablauf der Meldeprozesse ist es wichtig, dass Sie uns möglichst frühzeitig über Mieter-, Eigentümer- oder Verwalterwechsel informieren. Ein günstiger Zeitpunkt ist hier beispielsweise das Zustandekommen eines neuen Mietvertrages. Spätestens fünfeinhalb Wochen nach dem Wechsel müssen uns die nötigen Daten vorliegen, andernfalls können wir den Netzbetreiber nicht mehr fristgerecht informieren.
Sollte diese Frist versäumt werden, berechnen wir die in den Zwischenzeiten angefallenen Energiekosten ab dem Tag der Abmeldung des Vormieters dem bei uns hinterlegten Eigentümer – unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen.