Steuern, Abgaben und Umlagen
Diese steuerlichen Lasten zahlen Sie mit Ihrer Energierechnung
Insgesamt acht Steuern, Abgaben und Umlagen sind heute in Ihrer privaten Energierechnung enthalten. Diese Posten führen wir als Ihr Energieversorger an den Fiskus ab. Hier erläutern wir Ihnen die Abgaben im Einzelnen.
- Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung
- Offshore-Netzumlage
Als »Offshore-Haftungsumlage« finanziert dieser Posten seit 2013 Entschädigungszahlungen in dem Fall, dass zugesagte Netzanbindungen von Offshore-Windparks nicht wie geplant fertig gestellt werden können und Übertragungsnetzbetreiber regresspflichtig werden. Damit sichert die Umlage Investitionen in Hochseewindparks finanziell ab. Seit 2019 werden über diese Umlage auch die Netzanbindungskosten für Offshore-Anlagen an die Endverbraucher weitergereicht. Gleichzeitig wurde sie in »Offshore-Netzumlage« umbenannt.
- Erdgas: CO2-Bepreisung nach BEHG
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Grundlage für den nationalen CO2-Emissionszertifikatehandel. Es regelt die Bepreisung der CO2-Emissionen fossiler Brennstoffe (Kohle, Erdöl und Erdgas), soweit sie nicht bereits vom europäischen Emissionshandel erfasst sind. Lieferanten müssen ab 2021 pro in Verkehr gebrachte Einheit Brennstoff CO2-Zertifikate erwerben. Für die Bundesregierung ist die CO2-Bepreisung das zentrale Instrument zur Erreichung der nationalen Klimaziele für 2030. Ziel ist es, finanzielle Anreize zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu setzen.
Was ist neu in 2024?
Die CO2-Bepreisung wird für das Kalenderjahr 2024 auf 45 Euro pro Tonne CO2 angehoben. Daraus ergibt sich beim Verbrauch von Erdgas eine Belastung von 0,816 ct/kWh (netto) für das Kalenderjahr 2024. Bis 2025 steigt der Festpreis pro Tonne CO2 auf 55 Euro. Ab dem Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. Anschließend werden die CO2-Zertifikate frei gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Preisentwicklung somit schwer vorhersehbar.
- Erdgas: Gasspeicherumlage
- Konzessionsabgabe
- Stromsteuer
Auch »Öko-Steuer« genannt. Mit ihr wird seit 1999 der Verbrauch von elektrischer Energie besteuert. Ziel dieser Steuer ist es, den Energieverbrauch in Deutschland durch höhere Kosten zu senken. Gleichzeitig soll sie Beschäftigungskosten verringern, also nichtselbständige Arbeit steuerlich entlasten. Die Kieler Durchschnittsfamilie zahlt jährlich rund 65 Euro Stromsteuer.
- Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer für Strom beträgt 19 % und wird auf den kompletten Verbrauchspreis erhoben, also inklusive der oben genannten Steuern, Abgaben und Umlagen.
Als Teil der staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise wurde die Umsatzsteuer für Gas und Wärme temporär von 19 % auf 7 % abgesenkt. Diese Maßnahme ist voraussichtlich bis Ende März 2024 befristet. Sobald die Senkung der Umsatzsteuer von der Bundesregierung zurückgenommen wird, werden Ihre Energiekosten ab dem jeweiligen Stichtag automatisch mit dem dann gültigen Steuersatz (19 %) berechnet. Auch für Gas und Wärme wird die Umsatzsteuer auf den kompletten Verbrauchspreis erhoben.
Infoportal der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
Detaillierte Hinweise, wie die Berechnung der unterschiedlichen Steuern und Abgaben erfolgt, entnehmen Sie bitte hier.