Steuern, Abgaben und Umlagen

Diese steuerlichen Lasten zahlen Sie mit Ihrer Energierechnung

Insgesamt acht Steuern, Abgaben und Umlagen sind heute in Ihrer privaten Energierechnung enthalten. Diese Posten führen wir als Ihr Energieversorger an den Fiskus ab. Hier erläutern wir Ihnen die Abgaben im Einzelnen.

 

  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

    Mit Kraft-Wärme-Kopplung ist die parallele Erzeugung von Strom und Wärme in einem Heizkraftwerk gemeint. Da die gemeinsame Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Anlagen besonders energieeffizient und somit umweltschonend ist, fördert der Staat den Betrieb entsprechender Anlagen.

  • Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung

    Mit dieser Umlage werden Befreiungen oder Reduzierungen der Netzentgelte gegenfinanziert, die bestimmten stromintensiven Unternehmen zugutekommen. Sie ist seit 2012 Bestandteil Ihrer Stromrechnung.

  • Offshore-Netzumlage

    Als »Offshore-Haftungsumlage« finanziert dieser Posten seit 2013 Entschädigungszahlungen in dem Fall, dass zugesagte Netzanbindungen von Offshore-Windparks nicht wie geplant fertig gestellt werden können und Übertragungsnetzbetreiber regresspflichtig werden. Damit sichert die Umlage Investitionen in Hochseewindparks finanziell ab. Seit 2019 werden über diese Umlage auch die Netzanbindungskosten für Offshore-Anlagen an die Endverbraucher weitergereicht. Gleichzeitig wurde sie in »Offshore-Netzumlage« umbenannt.

  • Erdgas: CO2-Bepreisung nach BEHG

    Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Grundlage für den nationalen CO2-Emissionszertifikatehandel. Es regelt die Bepreisung der CO2-Emissionen fossiler Brennstoffe (Kohle, Erdöl und Erdgas), soweit sie nicht bereits vom europäischen Emissionshandel erfasst sind. Lieferanten müssen ab 2021 pro in Verkehr gebrachte Einheit Brennstoff CO2-Zertifikate erwerben. Für die Bundesregierung ist die CO2-Bepreisung das zentrale Instrument zur Erreichung der nationalen Klimaziele für 2030. Ziel ist es, finanzielle Anreize zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu setzen.

    Was ist neu in 2024?

    Die CO2-Bepreisung wird für das Kalenderjahr 2024 auf 45 Euro pro Tonne CO2 angehoben. Daraus ergibt sich beim Verbrauch von Erdgas eine Belastung von 0,816 ct/kWh (netto) für das Kalenderjahr 2024. Bis 2025 steigt der Festpreis pro Tonne CO2 auf 55 Euro. Ab dem Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. Anschließend werden die CO2-Zertifikate frei gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Preisentwicklung somit schwer vorhersehbar.

  • Erdgas: Gasspeicherumlage

    Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG: Ab 1. Juli 2024 wird die Gasspeicherumlage von 1,86 €/MWh auf 2,50 € angehoben. Die nächste Anpassung erfolgt am 1. Januar 2025 und wird sechs Wochen vorher bekannt gegeben.

  • Konzessionsabgabe

    Das ist eine Abgabe an die Stadt Kiel und umliegende Gemeinden, für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen auf und in öffentlichem Grund.

  • Stromsteuer

    Auch »Öko-Steuer« genannt. Mit ihr wird seit 1999 der Verbrauch von elektrischer Energie besteuert. Ziel dieser Steuer ist es, den Energieverbrauch in Deutschland durch höhere Kosten zu senken. Gleichzeitig soll sie Beschäftigungskosten verringern, also nichtselbständige Arbeit steuerlich entlasten. Die Kieler Durchschnittsfamilie zahlt jährlich rund 65 Euro Stromsteuer.

  • Umsatzsteuer

    Die Umsatzsteuer für Strom beträgt 19 % und wird auf den kompletten Verbrauchspreis erhoben, also inklusive der oben genannten Steuern, Abgaben und Umlagen.

    Als Teil der staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise wurde die Umsatzsteuer für Gas und Wärme temporär von 19 % auf 7 % abgesenkt. Diese Maßnahme ist voraussichtlich bis Ende März 2024 befristet. Sobald die Senkung der Umsatzsteuer von der Bundesregierung zurückgenommen wird, werden Ihre Energiekosten ab dem jeweiligen Stichtag automatisch mit dem dann gültigen Steuersatz (19 %) berechnet. Auch für Gas und Wärme wird die Umsatzsteuer auf den kompletten Verbrauchspreis erhoben.

Infoportal der deutschen Übertragungsnetzbetreiber

Detaillierte Hinweise, wie die Berechnung der unterschiedlichen Steuern und Abgaben erfolgt, entnehmen Sie bitte hier.

Mehr erfahren

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen.

Merle

Hallo! Ich bin Merle, wie kann ich dir helfen?

Deine Frage an Merle ...

Was können wir für Sie tun?

Sie haben Fragen zur aktuellen Energieversorgungslage?
Auf unserer Informationsseite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Jetzt informieren


24/7 erreichbar: Ihr Online-Konto
Abschläge ändern, Zählerstände abgeben, Rechnungen einsehen und mehr: Funktioniert bequem via Internet.
Login/Registrierung
Chat starten


Sie haben eine Nachricht für uns?


Unsere Servicenummer für Sie:
0431 9879 3000
Montags bis Freitag von 8 bis 18 Uhr


24/7 Entstörungsdienst
Störung melden

Kundenzentren

Für den Besuch in unseren Kundenzentren empfehlen wir, vorab einen Termin zu vereinbaren. 

Online-terminvergabe

 

Kundenzentrum Kiel
Holstenstraße 66
24103 Kiel

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag8 bis 16 Uhr
Mittwoch, Freitag8 bis 13 Uhr
Donnerstag8 bis 18 Uhr

 

Kundenzentrum Preetz
Lange Brückstraße 16
24211 Preetz

Öffnungszeiten

Dienstag8 bis 13 Uhr
14 bis 16 Uhr
Mittwoch, Freitag8 bis 13 Uhr

 

Störung melden

24/7 Entstörungsdienst

Nur im Störungsfall verwenden. Andere Kundenanfragen können weder bearbeitet noch weitervermittelt werden.

Strom:
0431 594 2769

Gas und Wasser:
0431 594 2795

Fernwärme:
0431 594 3001

Zur Bearbeitung Ihrer Störungsmeldung erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier.

 

Willkommen im Chat der Stadtwerke Kiel
Grafik: SWK-Chatbot Merle
Chatbot Merle hat Zeit für dich

Du hast Fragen zu unserem Angebot?

Wir beraten dich gerne jederzeit im Chat der Stadtwerke Kiel. Bitte aktiviere die Marketing-Cookies, um unseren Chat nutzen zu können.

Jetzt Cookie-Einstellungen anpassen